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1. Inhalt des Auftrages

firstconcept stellt dem Auftraggeber für einen definierten Zeitraum den Gebrauch einer speziell von firstconcept entwickelten App zur Verfügung. Hierzu kann die App grafisch den Wünschen des Kunden angepasst werden. Das Einstellen der Grafiken übernimmt entweder firstconcept, der Kunde oder ein beauftragter Dienstleister.

 

Dieser Vertrag ist als Rahmenvertrag auf die Einräumung von Rechten zum Gebrauch der App während längerer Dauer gegen die Entrichtung einmaliger oder periodischer Benützungsgebühren ausgelegt. Die App, welche in den Leistungen näher umschrieben wird, besteht in der Regel aus standardisierten Programm-Modulen, welche sich für die Anwendung durch Kunden einer Branche oder auf einem bestimmten Anwendungsgebiet eignen. Wartung und Pflege der App ist mit in den Leistungen enthalten. Die Rechte an der App (Quellcode etc.) gehören der firstconcept.

 

2. Projektablauf

(1) Das Projekt gliedert sich nach Maßgabe der folgenden Absätze in die Gestaltungsphase und die Realisierungsphase.

(2) Mit Auftragserteilung beginnt die Gestaltungsphase. In dieser wird die App mit gelieferten, grafischen Inhalten den Designwünschen des Auftraggebers angepasst. Diese Phase ist mit der Anpassung aller grafischen Elemente der App und dem Einstellen der vereinbarten Anzahl von Produktkategorien und Artikeln abgeschlossen.

(3) In der Realisierungsphase erfolgt ein Testing. Hierzu erhält der Auftraggeber die Möglichkeit, die angepasste App in einer vom Auftragnehmer zur Verfügung gestellten Testumgebung zu testen. Diese Phase ist mit der Abnahme durch den Kunden abgeschlossen.

 

3. Leistungen und Pflichten firstconcept

(1) firstconcept prüft die Vorstellungen des Auftraggebers auf Vollständigkeit und Funktionalität. Sollte die firstconcept erkennen, dass Vorgaben des Aufrtraggeberes nicht die zur Erstellung der Apperforderlichen Voraussetzungen aufweisen, so wird firstconcept den Auftraggeber unverzüglich darauf hinweisen. Sie unterbreitet dem Auftraggeber gegebenenfalls einen schriftlichen alternativen Vorschlag zur Umsetzung. Eventuell entstehende terminliche Anpassungen und dadurch verursachte zusätzliche Kosten sind dem Auftraggeber schriftlich mitzuteilen. Dem Auftraggeber wird zur Genehmigung des Vorschlags eine Frist von sieben Tagen gewährt.

 

4. Lieferung

(1) Die Lieferung ist mit der Einreichung zur Veröffentlichung der angepassten und freigegebenen App im Apple AppStore und bei Android im Play Store abgeschlossen. Der Zeitpunkt der Lieferung ist in diesem Auftrag festgelegt.

(2) Wenn nicht anders vereinbart, wird die App in seiner jeweils letzten gültigen und von firstconcept für den Vertrieb freigegebenen Version geliefert.

(3) Die App gilt als abgenommen, wenn der Kunde innerhalb von 7 Tagen nach Zurverfügungstellung der App in der entsprechenden Testumgebung die Funktionen. und Leistungen nicht schriftlich und dokumentiert beanstandet und sobald der Kunde die produktive Nutzung des App aufnimmt

 

5. Rücktritte

Hält firstconcept das vorgesehene Lieferdatum nicht ein, stimmt die App nicht mit individuell in diesem Vertrag vereinbarten Leistungen - überein oder erbringt die App während der Testperiode nicht die im Anhang zugesicherten Anwendungen, Funktionen und Leistungen, hat der Kunde das Recht, der Auftraggeber mit eingeschriebenem Brief eine Nachfrist von mindestens 30 Tagen zur Lieferung oder Nachbesserung anzusetzen.

 

Erfolgt die vertragsgemässe Lieferung der App nicht innerhalb dieser Frist und kommt daher eine Abnahme im Sinne von Ziff. 4.3 nicht zustande, hat der Kunde das Recht, mit schriftlicher Mitteilung an firstconcept gegen Rückerstattung bereits bezahlter Lizenzgebühren gegebenenfalls Ansprüche geltend zu machen.

 

6. Gewährleistung

(1) firstconcept gewährleistet die vertragsgemäße Bereitstellung der App, soweit sie keine Mängel aufweist, die ihren Wert oder ihre Tauglichkeit zu dem nach dem Vertrag vorausgesetzten oder dem gewöhnlichen Gebrauch aufheben oder erheblich mindern.

(2) Der Auftraggeber hat die App unmittelbar nach Lieferung zu prüfen und unverzüglich Anzeige bei firstconcept zu machen, soweit sich ein Mangel zeigt. Unterlässt der Kunde die Anzeige, gilt die Vertragssoftware als genehmigt.

(3) Für die vom Auftraggeber gelieferten Inhalte ist firstconcept nicht verantwortlich. Der Auftraggeber stellt firstconcept von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die gegebenenfalls aufgrund der gelieferten Inhalte entstehen, einschließlich der Kosten der Inanspruchnahme rechtsanwaltlicher Hilfe.

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7. Haftung

firstconcept haftet - außer bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit oder bei Ansprüchen aus dem Produkthaftungsgesetz - nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Vertragszweckes notwendig ist.

 

8. Geheimhaltung

(1) Der Auftraggeber verpflichtet sich, alle ihr direkt oder indirekt während der Vertragslaufzeit zur Kenntnis gekommenen vertraulichen Informationen streng vertraulich zu behandeln und sie nicht ohne vorherige schriftliche Zustimmung Dritten, die nicht berechtigte Personen sind, weiterzuleiten oder auf sonstige Weise zugänglich zu machen. er verpflichtet sich, geeignete Vorkehrungen zum Schutz der vertraulichen Informationen zu treffen.

(2) Die Geheimhaltungspflicht dauert 1 Jahr über die Beendigung des Vertragsverhältnisses an.

 

9. Subunternehmer

firstconcept ist berechtigt, zur Leistungserbringung Dritte (Subunternehmer) zu beauftragen.

 

10. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

(1) Der Auftraggeber stellt der Agentur spätestens bis zu in diesem Auftrag definierten Ende der Realisierungsphase die zur Erstellung der App alle erforderlichen Inhalte in möglichst digitaler Form und frei von Rechten Dritter zur Verfügung. Zu den vom Kunden bereitzustellenden Inhalten gehören insbesondere alle nach dem Wunsch des Kunden zu verwendenden Texte, Bilder, Grafiken und Tabellen.

(2) Der Kunde gewährleistet einen für die Fertigstellung der App erforderlichen Austausch von Informationen mit dem Auftragnehmer.

(3) Der Kunde wird einen qualifizierten Mitarbeiter benennen, der als Ansprechpartner der Agentur bereit steht und befugt ist, die zur Vertragsdurchführung erforderlichen Entscheidungen zu treffen.

 

11. Kündigung

(1) firstconcept kann diesen Vertrag aus wichtigem Grund kündigen. Ein wichtiger Grund insbesondere dann vor, wenn der Kunde seine Mitwirkungspflichten gemäß 10 nachhaltig verletzt oder seiner Zahlungsverpflichtung gemäß 12 nicht nachkommt. (2) Kündigt eine Vertragspartei diesen Vertrag nach Absatz 1, werden bereits in Rechnung gestellte Leistungen anteilig bis zum Zeitpunkt der Kündigung abgerechnet.

 

12. Zahlungen

Die vereinbarten Lizenzgebühren und gegebenenfalls einmalige Gebühren werden mit Lieferung sofort fällig. Zahlweise ist jährlich im Voraus. Zahlungen werden auch dann fällig, wenn sich die Lieferung über den vereinbarten Zeitpunkt hinaus verzögert, weil der Auftraggeber oder ein von ihm beauftragter Dienstleister seiner Mitwirkungspflicht (Punkt 10) nicht oder nur teilweise nachgekommen ist.

 

13. Vertragslaufzeit

Der Vertragsbeginn bzw. Beginn der vereinbarten Laufzeit ist identisch mit dem Liefer-Datum bzw. Bereitstellung der App zur Veröffentlichung auf den vertraglich zugesicherten Plattformen, sofern nicht schriftlich gesondert vereinbart. Der Vertrag hat eine Laufzeit von 24 Monaten. Bei Nichtkündigung verlängert der Vertrag sich automatisch jeweils um weitere 12 Monate. Eine Kündigung muss bis spätestens 3 Monate zum Vertragsende erfolgen.

 

14. Schlussbestimmungen

(1) Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages einschließlich der Vereinbarung der Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses bedürfen der Schriftform.

(2) Sollte eine Bestimmung dieses Vertrags unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird die Gültigkeit des Vertrages im Übrigen hiervon nicht berührt. Die Parteien werden die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung durch eine wirksame und durchführbare Regelung ersetzen, die der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung wirtschaftlich am nächsten kommt. Das Gleiche gilt im Falle einer Regelungslücke.

(3) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten zwischen den Parteien aus oder in Verbindung mit diesem Vertrag ist der Geschäftssitz von firstconcept. Dieser Vertrag unterliegt deutschem Recht

AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Beauftragung der Erstellung und Veröffentlichung einer App.

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